Die private Studentenversicherung
Selbstverständlich kann man sich auch als Student privat versichern lassen. Allerdings gelten nicht für jeden die gleichen Bedingungen, die einen Wechsel in die private Krankenversicherung Studentenversicherung ermöglichen.
Wenn man bereits vor Beginn des Studiums in einer privaten Krankenversicherung versichert war und auch weiterhin privat versichert bleiben möchte, also in die private Studentenversicherung eintreten möchte, sollte man sich das allerdings früh überlegen. Denn prinzipiell unterliegt man als Student der gesetzlichen Versicherungspflicht. Von dieser kann man sich jedoch befreien lassen, was jedoch bis spätestens drei Monate nach Beginn des Studiums erfolgen muss.
Etwas anders sieht es aus, wenn man davor nicht privat, sondern gesetzlich versichert war. In diesem Fall ist eine Mitgliedschaft in der privaten Studentenversicherung erst möglich, wenn die Familienversicherung ausgelaufen ist. Dies erfolgt mit Vollendung des 25. Lebensjahres. Von diesem Zeitpunkt an kann der Student sich von der gesetzlichen Krankenversicherung befreien lassen und in die private Studentenversicherung eintreten.
Allerdings gilt es zu beachten, dass nicht alle privaten Krankenversicherer einen speziellen Studententarif anbieten. Wenn ein Student sich also in einer privaten Krankenversicherung versichert, die einen solchen Tarif nicht anbietet, muss ein anderer Tarif gewählt werden. Je nach finanziellen Möglichkeiten des Studenten oder der Eltern kann dies unter Umständen ein Tarif mit eingeschränkten Leistungen sein.
Bei Versicherungen, die einen speziellen Studententarif für die private Krankenversicherung, also eine private Studentenversicherung, anbieten, kann der Student durch diesen Tarif von verminderten Beiträgen profitieren, die in aller Regel jedoch mit einem reduzierten Leistungsumfang einhergehen. Auch in der privaten Studentenversicherung hängt dies vom individuellen Vertragsabschluss ab.
Nach dem Studium kann dann in einen regulären Tarif gewechselt werden, wo dann die vollen Leistungen in Anspruch genommen werden können, außerdem wird die private Krankenversicherung dann auch private Altersrückstellungen bilden.